Tan­tie­men­um­wandlung

Durch Bern­hardt & Kol­legen können Sie die hohe Steu­erlast bei Tan­tie­men­zah­lungen risi­koarm minimieren.

Viele Geschäfts­führer kennen das Problem. Durch das Beenden eines erfolg­reichen Geschäfts­jahres ist zugleich der Anspruch auf eine Tan­tieme ent­standen und löst bei der Aus­zahlung in vielen Fällen eine sehr hohe Lohn­steuer (Ein­kom­men­steuer) aus, sodass nur noch ca. die Hälfte davon beim Gehalts­emp­fänger ankommt. 

Sollten Sie nicht auf diesen Gehalts­be­standteil ange­wiesen sein und wollen dieses Geld effektiv und steu­erfrei in Ihr Pri­vat­ver­mögen umwandeln, so bietet sich die Lösung einer wert­pa­pier­ab­hän­gigen Zusage an. Über diese können Sie Ihre Tan­tieme steu­erfrei in Ihr Pri­vat­ver­mögen über­führen und somit den gesamten Betrag voll und ganz für sich arbeiten lassen. 

Die wert­pa­pier­ab­hängige Zusage ist eine Pensions­zusage vom Arbeit­geber an den Arbeit­nehmer, die jedoch keine Bilanz­aus­wirkung hat, da es sich um eine bei­trags­ori­en­tierte Leis­tungs­zusage (BOLZ) handelt.

 

Durch die Tan­tie­men­um­wandlung können Sie effektiv Tan­tiemen steu­erfrei und ohne Bilanz­be­rührung in Ihr Pri­vat­ver­mögen umwandeln.

Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und infor­mieren Sie indi­vi­duell in einem unver­bind­lichen Bera­tungs­ge­spräch über Ihre Möglichkeiten.